Shading Aufklärungspflicht zum Thema Shading
Gelegentlich sind auf Velourswaren fleckenartige Gebilde zu beobachten, die nicht auf Flecksubstanzen zurückzuführen sind, sondern auf partielle, irreversible Änderungen der ursprünglichen Streichrichtung der Polschicht. In der Fachsprache werden die Gebilde als Polverlagerungen oder auch als „Shading“ bezeichnet.
Kennzeichnend für Shading ist, dass die Streichrichtungsänderungen irreversibel sind. Das bedeutet, die Strichabweichungen lassen sich weder durch mechanische Mittel wie beispielsweise Bürsten oder Staubsaugen noch durch den zusätzlichen Einfluss von Wärme und Feuchtigkeit wieder entfernen.
Shading ist eine rein optische Erscheinung, welche zwar die Repräsentationsgüte einer Teppichware mehr oder weniger stark beeinträchtigen kann, die Haltbarkeit jedoch nicht beeinflusst.
Trotz intensiver Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet, ist es bisher nicht gelungen, die Ursachen für die Shadingbildung zu finden. Deshalb besteht nach wie vor keine Möglichkeit, das Shadingrisiko bei einer Veloursware gänzlich auszuschalten. Daraus resultiert, dass weder dem Faser- sowie Garnlieferanten, noch dem Teppichhersteller oder Verarbeiter einer Veloursware ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist.